Bildungskarenz: Die wichtigsten Fakten

Sie stehen im Beruf und brauchen Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung?

Alles was Sie dazu wissen müssen

Was ist eine Bildungskarenz?

Die Bildungskarenz ist eine Maßnahme, um Arbeitnehmer:innen lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Dabei können sie eine beruflich relevante Aus- und Weiterbildung machen. Vom Arbeitsmarktservice (AMS) bekommt man in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. 

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in.
  • Der/die Arbeitnehmer:in muss mindestens sechs Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein (geringfügige Beschäftigung ist nicht ausreichend), wobei für Saisonarbeitskräfte Sonderregelungen bestehen.
  • Mit dem AMS das Weiterbildungsvorhaben klären und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können. D.h. etwa Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung von mindestens 20 Wochenstunden (bei einer Betreuungspflicht von einem Kind unter sieben Jahren 16 Wochenstunden). Nachgewiesene Lern- und Übungszeiten können auf die Anzahl der Wochenstunden angerechnet werden.
  • Zusätzliche Erwerbstätigkeit ist erlaubt, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird (2024: € 518,44).

Wie lange kann ich in Bildungskarenz gehen?  

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt zwei Monate. Maximal können 12 Monate innerhalb von vier Jahren vom AMS gefördert werden. Die Bildungskarenz kann aufgeteilt werden, wobei ein Teil mindestens zwei Monate umfassen muss.

Welche Aus- und Weiterbildungen kann ich machen? 

Alle Weiterbildungsmaßnahmen, die Sie beruflich weiterbringen. So können etwa Schul- und Studienabschlüsse nachgeholt oder Fremdsprachenschulungen absolviert werden. Sie können sich im In- und Ausland weiterbilden.

Wie kann man Bildungskarenz beantragen?

Entweder online über das AMS-Konto oder persönlich bei der zuständigen AMS-Stelle.

Redaktion 26. August 2024

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