Parkpickerl für Bewohner*innen im Wohnbezirk

Sie können das Parkpickerl mit einem Online-Antrag oder persönlich in Ihrem jeweiligen Magistratischen Bezirksamt (Online-Terminreservierung) beantragen.

Online-Terminreservierung (für Termine ab 1. Jänner 2025)

Für den Online-Antrag benötigen Sie

  • den Zulassungsschein und
  • Zugangsdaten im Falle elektronischer Bezahlung.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein: Bei Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeugen, wenn Sie diplomatischen Status haben, oder Inhaber*in eines Behindertenpasses sind: „Erforderliche Unterlagen„.

Notwendige Änderungen können Sie ebenfalls mit dem Online-Antrag durchführen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Beantragung über das Online-Formular bzw. bei Einzahlung der Zahlungsanweisung bis zur Zustellung des Bescheids zirka eine Woche vergehen kann (Antragsprüfung, Dauer der Geldüberweisung, Kontrolle des Zahlungseingangs, Ausstellung des Bescheids und Zustellung im Postweg).

Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Sie können die Gültigkeit Ihres Parkpickerls online abfragen: Gültigkeit abfragen

Allgemeine Informationen

In allen Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Mit dem Parkpickerl können Sie in Ihrem Bezirk in der flächendeckenden Kurzparkzone parken, solange Sie wollen.

In Geschäftsstraßen dürfen Sie mit einem für den jeweiligen Bezirk gültigen Parkpickerl 1,5 Stunden (Ausnahmen sind möglich) kostenlos parken, wenn Sie eine Parkuhr sichtbar einlegen: Parken in Geschäftsstraßen (Regeln und Ausnahmen)

Sie können nur ein einziges Parkpickerl für Ihren Hauptwohnsitz bekommen. Wenn Sie in einem Kleingarten oder in einer Gartensiedlung in Wien Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ein Saisonpickerl beantragen. Dafür müssen Sie aber Ihren Hauptwohnsitz auch in Wien haben.

Notwendige Schritte bei Änderungen

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Sie können ein Parkpickerl bekommen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Bereich einer Kurzparkzone ist.

Wenn Sie in Wien wohnen und im Bereich einer Kurzparkzone in einem Kleingarten Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ebenfalls ein Parkpickerl (Saisonpickerl) beantragen.

Weiterlesen Parkpickerl für Bewohner*innen im Wohnbezirk – Antrag mit Formular, Gültigkeit