Verordnung über Künstliche Intelligenz.

Nach dem Beschluss ist vor der Umsetzung

Am 21. Mai 2024 erfolgte im Rat der EU der finale Beschluss der KI-Verordnung. Diese stellt einen bedeutenden Schritt für die sichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz und den Schutz von Grundrechten dar. Das EU-Parlament hat dazu wesentlich beigetragen.

Die KI-Verordnung ist das weltweit erste Regelwerk zu Künstlicher Intelligenz. Das EU- Parlament hat diese am 13. März 2024 mit großer Mehrheit angenommen, gefolgt von den EU-Mitgliedstaaten im Rat. Der „AI Act“, wie die Verordnung auch genannt wird, ist ein wichtiger Schritt zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Es bestehen aber auch Herausforderungen und Lücken.

Schutz der Grundrechte
Die KI-Verordnung zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sicherzustellen. KI-Systeme werden in verschiedene Risikokategorien unterteilt und je nach Risiko entsprechende Verpflichtungen festgelegt. Weiters enthält die Verordnung Vorgaben für die Hersteller und Betreiber. Diese betreffen unter anderem Datennutzung, Risikomanagement, menschliche Aufsicht, Dokumentation und Transparenz von KI-Systemen. Arbeitsrechtliche oder sozialpolitische Aspekte werden hingegen nicht geregelt. Einige als besonders riskant eingestufte Anwendungen werden verboten. Außergewöhnlich an der KI-Verordnung ist, dass sie nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Bürger:innen, sondern auch Grundrechte, demokratische Prinzipien und die Rechtsstaatlichkeit schützen soll.

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