Lkw auf Autobahnen:

Geschwindigkeitsübertretungen nur ein Kavaliersdelikt?

Österreich kämpft seit Jahren gegen die Lkw-Lawine auf den Autobahnen. Und scheitert dabei kläglich. Auf der Strecke bleiben sprichwörtlich Umwelt, Autobahn-Anrainer:innen und Berufslenker:innen. Eine neue AK-Studie zeigt exemplarisch bestehende Mängel bei den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten für Lkw auf. Es sind schlicht klare Vorschriften und Kontrollen, die es der Frächter-Lobby und dem Lkw-Transit ziemlich leicht machen.

Worum gehtʼs?

Geschwindigkeit ist ein wichtiger Faktor im Verkehr. Je schneller gefahren wird, desto größer sind die Auswirkungen von Verkehrsunfällen, umso höher sind die CO2-Emissionen und die Lärmbelastung. Nicht umsonst gilt auf Autobahnen für Lkw ab 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht tagsüber Tempo 80 und ab 7,5 Tonnen nachts Tempo 60. Diese Fahrzeuge müssen außerdem mit Geschwindigkeitsbegrenzern technisch so ausgerüstet sein, dass sie nicht schneller als 90 km/h fahren können.

Jährlich werden auf Österreichs Autobahnen vier Milliarden Kilometer von Lkw zurückgelegt. Zwei Drittel davon stammen von ausländischen Unternehmen, die im Transit durch Österreich fahren oder „steuerschonend“ nicht in Österreich gemeldet sind. Die Arbeiterkammer (AK) hat daher das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) beauftragt, im Autobahnnetz mit freundlicher Unterstützung der ASFINAG die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten manuell mit Radarmessgeräten zu erheben. Erhoben wurde die Geschwindigkeit repräsentativ an fünf Messstellen in Dobl (A 2), Hallein (A 10), Mannswörth (A 4), St. Florian (A 1) und Wörgl (A 12). In den Nachtstunden wurde zusätzlich erstmals in Österreich die Geschwindigkeit aller „Lkw-ähnlichen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht“ mittels spezieller Gerätschaft der ASFINAG erfasst.

Weiterlesen A&W-Blog | Lkw auf Autobahnen: Geschwindigkeitsübertretungen nur ein Kavaliersdelikt? (awblog.at)