Verbesserrungen beim Wahlarzt

Bisher müssen Patientinnen und Patienten, die eine Wahlärztin oder einen Wahlarzt in Anspruch nehmen, selbst bezahlen und die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen, um zumindest einen Teil davon rückerstattet zu bekommen.

Ab 1. Juli 2024 sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich verpflichtet, diese Einreichung zur Kostenerstattung online für die Patientinnen und Patienten zu übernehmen, wenn diese das verlangen.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wertet das als „gute Geschichte in Richtung mehr Servicequalität“, wie Generaldirektor Bernhard Wurzer zur APA sagte. Für die Patientinnen und Patienten werde durch die elektronische Einreichung die Bearbeitung schneller, um dann 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen.

Ziel sei es, den Wert auf zwei Wochen zu drücken, derzeit seien es drei oder vier, teilweise auch deutlich mehr. Auch für die Wahlärztinnen und Wahlärzte, die dafür das bereits bestehende System „WAH Online“ verwenden müssen, sei es ein Vorteil.

16.5.2024

Seite 118.1 – ORF 1 – teletext.ORF.at