Noch keine Lösung nach Amalgam-Verbot

Zahnplomben mit Amalgam sind ab 2025 in der EU verboten.
Eine Regelung in Österreich ist noch völlig offen.

Derzeit sind Amalgam-Füllungen die einzigen, deren Kosten von der Gesundheitskasse (ÖGK) zur Gänze übernommen werden.

Die Zahnärztekammer Oberösterreich spricht von einem „völlig überstürzten Verbot“.

Die ÖGK verweist gegenüber ooe.ORF.at auf die laufenden Verhandlungen, um Füllungen auf Kassenkosten zu gewährleisten.

10.5.2024, Quelle: teletext.ORF.at

Häufige Fragen zu Amalgam

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gibt hier Antworten auf häufige Fragen zum Inkrafttreten des EU-weiten Amalgamverbots ab 2025.

Aus den Medien ist zu entnehmen, dass sich die ÖGK mit der Österreichischen Zahnärztekammer nicht geeinigt hat und den Vertragszahnärzt*innen Verrechnungsvereinbarungen anbietet. Was bedeutet das für die Versicherten?

Entscheidet sich ein Vertragszahnarzt/eine Vertragszahnärztin für den Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung, werden die amalgamfreien Füllungen direkt mit der ÖGK abgerechnet.

Stand Jänner 2025

Häufige Fragen zu Amalgam https://www.gesundheitskasse.at/