Einführung des Bestellerprinzips fix: Maklergebühr für Mieter fällt

Auf die Wohnimmobilienbrache in Österreich kommen wesentliche Veränderungen zu: Die Einführung des Bestellerprinzips tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft. Damit entfällt künftig die Maklerprovision bei Mietverträgen, was künftige Mieter entlasten soll. Welche Änderungen bringt die Novelle mit sich und was bedeutet sie konkret für Mieter?

Erstellt von: Redaktion

Gesetz wird novelliert: Maklerprovision für Mieter fällt weg

Die von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne geplante Reform der Maklergebühren ist nun fixiert worden: Ab 1. Juli 2023 gilt bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip und somit werden die Maklergebühr für Mieter abgeschafft.

Die Novelle enthält dabei auch Klauseln, die ein Umgehen der Gesetzesänderung für Vermieter und Hausverwaltungen weitgehend verhindern. Entsprechende Verabredungen zwischen Eigentümern und Maklern etwa werden unzulässig und folglich in Zukunft gesetzeswidrig sein. Verstöße werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. Durch diesen Umgehungsschutz soll verhindert werden, dass Mieter beim Vertragsabschluss anstatt der Maklerprovision andere Zahlungen als Kompensation leisten müssen. 

Provisionsfreies Wohnen neuer Standard

Was bedeutet die Einführung des Bestellerprinzips bzw. „Erstauftraggeberprinzips“ für die Mieter? Während bis dato dem (künftigen) Mieter von der Maklerfirma eine Provisionsgebühr in der Höhe von bis zu zwei Bruttomonatsmieten verrechnet werden konnte, hat mit dem Inkrafttreten der Novelle der Vermieter sämtliche mit dem beauftragten Makler verbundenen Kosten im Regelfall selbst zu tragen. Dies gilt für alle Mietwohnungen, die öffentlich beworben und von einem Makler an den Mieter gebracht werden. In Österreich soll damit provisionsfreies Wohnen zum Standard werden. Das Maklergesetz-Änderungsgesetz sieht eine künftige Ersparnis von rund 55 Millionen Euro im Jahr für Mieter vor. 

Den ganzen Artikel lesen: Bestellerprinzip kommt: Maklergebühr für Mieter abgeschafft (stadt-wien.at)

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