{"id":672,"date":"2018-06-05T10:03:59","date_gmt":"2018-06-05T08:03:59","guid":{"rendered":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/?p=672"},"modified":"2018-06-05T10:03:59","modified_gmt":"2018-06-05T08:03:59","slug":"teilzeit","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/2018\/06\/05\/teilzeit\/","title":{"rendered":"Teilzeit"},"content":{"rendered":"<p>Sehr oft wird die Frage nach Stundenreduzierung gestellt, welche M\u00f6glichkeiten gibt es, was sind Vor- und Nachteile und wer muss es gew\u00e4hren?<\/p>\n<p><span style=\"color: #ee228d\"><strong>TEILZEIT &#8211; <\/strong><strong>eine M\u00f6glichkeit den beruflichen Alltag besser zu meistern?<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich muss die DienstgeberIn eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung genehmigen, letztentscheidend ist die MA2, die jedoch meist im Sinne der direkten Vorgesetzten entscheidet.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft, dass zuerst das Einvernehmen mit der\/dem direkten Vorgesetzten herzustellen ist und dann folgt ein formloser Antrag an die Personalstelle, mit der gew\u00fcnschten Wochenstundenzahl und dem Zeitraum der Teilzeitbesch\u00e4ftigung (z.B.: vom 1.7.2018 bis 30.6.2019). Es ist anzuraten, vorerst auf ein Jahr zu beschr\u00e4nken, um selbst zu erkennen, ob dies die Dienstform ist (und vor allem das Einkommen), das man sich vorgestellt hat.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das Einkommen wird vom Bruttolohn aliquot berechnet, d.h. halbe Arbeitszeit (also 20 Wochenstunden) hei\u00dft auch halbes Gehalt. Die meisten Nebengeb\u00fchren werden dann ebenfalls halbiert, lediglich die Erschwerniszulage wird anders berechnet (da der enthaltene \u00dcberstundenanteil zuvor heraus gerechnet wird).<\/p>\n<p>Wichtig ist noch die Urlaubsgebarung: in dem Jahr der Stunden\u00e4nderung wird der Urlaub im Durchschnitte berechnet, Resturlaubstage von den Vorjahren werden nicht aliquotiert (bei der Stundenreduzierung ein Vorteil, aber Achtung bei einer Erh\u00f6hung ein gro\u00dfer Nachteil)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Elternteilzeit<\/strong><br \/>\nAuf die \u201eTeilzeitbesch\u00e4ftigung zur Betreuung eines Kindes\u201c besteht ein Rechtsanspruch! Gilt auch f\u00fcr Adoptiv- und Pflegekinder.<\/p>\n<p>Bei dieser Form kann die Teilzeit sogar bis zum 4. Lebensjahr des Kindes auf 10 Stunden reduziert werden, bis zum 7. Lebensjahr (oder bis zum Schuleintritt) auf 20 Wochenstunden.<\/p>\n<p>Der Rechtsanspruch ist leider kein 100%iger, da im Gesetz auch vermerkt ist, dass die Elternteilzeit unzul\u00e4ssig ist, wenn dadurch die\/der MitarbeiterIn auf keinem ad\u00e4quaten Dienstposten eingesetzt werden kann.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Pflegeteilzeit <\/strong><\/p>\n<p>Zur Pflege eines nahen Angeh\u00f6rigen kann die Arbeitszeit bis auf ein Viertel der \u00fcblichen Arbeitszeit herabgesetzt werden (also 10 Wochenstunden). Auch hier der Passus: <em>wenn keine zwingenden dienstlichen Interessen entgegenstehen<\/em>.<\/p>\n<p>Die Reduzierung der Arbeitszeit wird auf mindestens 1 Monat und maximal f\u00fcr 3 Monate gew\u00e4hrt. Eine nochmalige Gew\u00e4hrung ist nur zul\u00e4ssig, wenn sich die Pflegestufe des zu Betreuenden erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Teilzeit nach langem Krankenstand<\/strong><br \/>\nNach einem langen Krankenstand \u00a0(mehr als 50 Werktage) besteht die M\u00f6glichkeit eines \u201eSanften Wiedereinstiegs\u201c. Die Betriebs\u00e4rztIn muss diesen Antrag unterst\u00fctzen und es ist neben anderen Diensterleichterungen (z.B.: kurze Dienste, keine Nachtdienste) auch eine stufenweise Stundenreduzierung bei vollem Lohnausgleich vorgesehen. Dies ist auf die Dauer von maximal 3 Monaten m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Achtung \u2013 dies ist die einzige Teilzeitform, die nicht mir Gehaltsverlust einhergeht<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Teilzeit auf Wunsch<\/strong><\/p>\n<p>Dies ist jederzeit m\u00f6glich, wenn es der Dienst erlaubt \u2013 im KFJ sind die Vorgesetzten jedoch sehr entgegenkommend, wenn es darum geht eine geeignete Dienstform f\u00fcr die MitarbeiterInnen zu vereinbaren.<br \/>\nBesonders aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden werden meist immer L\u00f6sungen gefunden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ee228d\">Vorteile einer Teilzeit<\/span> <\/strong><\/p>\n<p>In erster Linie nat\u00fcrlich die l\u00e4ngeren <strong>Erholungsphasen<\/strong> zwischen den Diensten! TeilzeitmitarbeiterInnen d\u00fcrfen nicht zu <strong>\u00dcberstunden<\/strong> herangezogen werden, au\u00dfer es ist \u201eGefahr in Verzug\u201c und es steht kein\/e KollegIn mit Vollzeit zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Der Resturlaub der Vorjahre bleibt bei Stunden\u00e4nderung unver\u00e4ndert, d.h. 40 <strong>Urlaubsstunden<\/strong> bedeuten bei einer 20 Stundenverpflichtung dann 2 Wochen Urlaub.<\/p>\n<p>Die <strong>steuerlichen Abgaben<\/strong> sind mit weniger Einkommen auch geringer, d.h. wer die Arbeitszeit halbiert, bekommt unterm Strich (netto) mehr als nur die H\u00e4lfte des bisherigen Gehalts.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ee228d\">Nachteile einer Teilzeit<\/span> <\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich gibt es auch Nachteile au\u00dfer dem verminderten Einkommen:<\/p>\n<p><strong>Urlaub: <\/strong>bei einer sp\u00e4teren Stundenerh\u00f6hung werden die Resturlaubstage nicht aufgewertet<\/p>\n<p><strong>\u00dcberstunden: <\/strong>es k\u00f6nnen keine \u00dcberstunden verrechnet werden, nur Mehrstunden, die nach einem Zeitraum von 3 Monaten 1:1,25 abgegolten werden<\/p>\n<p><strong>Freijahr\/Freiquartal: <\/strong>beide Formen der Karenzierung setzen eine Vollbesch\u00e4ftigung voraus<\/p>\n<p><strong>Nebenbesch\u00e4ftigung von BeamtInnen: <\/strong>setzt<\/p>\n<p>ebenfalls eine Vollbesch\u00e4ftigung voraus (gilt nicht f\u00fcr Vertragsbedienstete)<\/p>\n<p><strong>Abfertigung f\u00fcr Vertragsbedienstete: <\/strong>diese wird vom Gehalt der letzten 6 Monate berechnet, d.h. Teilzeitbesch\u00e4ftigung vor Pensionsantritt bringt auch finanzielle Nachteile bei der Abfertigung.<br \/>\n<strong>Pensionsh\u00f6he f\u00fcr Vertragsbedienstete: <\/strong>mit der Pensionskontorechnung ist jede Reduzierung des Einkommens auch eine Reduzierung der k\u00fcnftigen Pension<\/p>\n<p><strong>Pensionsh\u00f6he f\u00fcr BeamtInnen: <\/strong>bei den pragmatisierten KollegInnen ist der Verlust der Pensionsh\u00f6he bei Teilzeitjahren vor Pensionsantritt nicht so hoch, da hier in der Berechnung die \u201ebesten\u201c Jahre herangezogen werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ee228d\">Wenn Sie zur Teilzeit mehr Informationen m\u00f6chten, k\u00f6nnen wir gerne eine pers\u00f6nliche Beratungen anbieten oder auch im Rahmen eines Teamgespr\u00e4ches Ihre Fragen beantworten. Auf alle F\u00e4lle sollten sie vor der Beantragung einer Teilzeit mit ihrer<\/span><\/strong><strong><span style=\"color: #ee228d\"> Personalvertretung\u00a0Kontakt\u00a0aufnehmen.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Altersteilzeit: <\/em><\/strong><em>die Altersteilzeit ist derzeit bei der Gemeinde Wien noch nicht m\u00f6glich<br \/>\nes gibt dahingehend jedoch Antr\u00e4ge von allen Gewerkschaftsfraktionen.<\/em><\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ee228d\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/span>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr oft wird die Frage nach Stundenreduzierung gestellt, welche M\u00f6glichkeiten gibt es, was sind Vor- und Nachteile und wer muss es gew\u00e4hren? 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