{"id":1432,"date":"2021-03-21T19:38:22","date_gmt":"2021-03-21T18:38:22","guid":{"rendered":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/?p=1432"},"modified":"2021-03-21T20:28:09","modified_gmt":"2021-03-21T19:28:09","slug":"steuerausgleich-fuer-2020","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/2021\/03\/21\/steuerausgleich-fuer-2020\/","title":{"rendered":"Steuerausgleich f\u00fcr 2020"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><br \/><strong>AN-Veranlagung oder Einkommenssteuererkl\u00e4rung<\/strong><br \/>Unter diesem Begriff verstehen wir landl\u00e4ufig die Arbeitnehmerinnen-veranlagung, aber auch die Einkommenssteuererkl\u00e4rung. Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen zahlen Lohnsteuer, w\u00e4hrend Selbst\u00e4ndige Einkommensteuer bezahlen &#8211; der Steuertarif ist grunds\u00e4tzlich gleich. F\u00fcr Arbeitnehmerinnen gibt es aber zus\u00e4tzliche Absetzbetr\u00e4ge, besondere Steuerbefreiungen und Sonderbestimmungen f\u00fcr die Besteuerung bestimmter &#8222;Sonstiger Bez\u00fcge&#8220;.<br \/>Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt abgef\u00fchrt. Die Einkommensteuer wird \u00fcber<br \/>die Einkommensteuererkl\u00e4rung an das Finanzamt abgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><br \/><strong>AN \u2013 Veranlagung<\/strong><br \/>Mit einer Arbeitnehmerveranlagung (ANV), auch Lohnsteuerausgleich genannt \u2013 holt man sich vom Finanzamt Geld zur\u00fcck, das man an Steuern im letzten Jahr zu viel bezahlt hat. Liegt der Lohnzettel beim Finanzamt vor, kann der Steuerausgleich f\u00fcr f\u00fcnf Jahre r\u00fcckwirkend beim Finanzamt durchgef\u00fchrt werden.<br \/>Als Antrag gilt die Abgabe der Lohnsteuererkl\u00e4rung (Formular L1).<br \/>Im Jahr 2021 kann man die Veranlagung f\u00fcr die Jahre 2020, 2019, 2018, 2017 und 2016 durchf\u00fchre (achten auf die antragslose AVN)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><br \/><strong>Antragslose Arbeitnehmerveranlagung<\/strong><br \/>Die antragslose AVN erfolgt seit 2017 automatisch durch das Finanzamt, die zu viel bezahlte Lohnsteuer wird vom Finanzministerium ohne Antrag auf das Konto \u00fcberwiesen, eine Information erfolgt auf dem Postweg oder per Mail bei Nutzung von \u201efinanz-online\u201c.<br \/>Die automatische Veranlagung erfolgt, <br \/>\u2713 wenn in den Vorjahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen eingereicht wurde<br \/>\u2713 wenn bis Ende Juni keine Veranlagung f\u00fcr das Vorjahr durchgef\u00fchrt wurde<br \/>\u2713 und wenn lohnsteuerpflichtige Eink\u00fcnfte vorliegen<br \/><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Ein Lohnsteuerausgleich ist m\u00f6glich, sobald der Jahres Lohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt. In der Regel geschieht das zwischen Januar und Februar im darauffolgenden Jahr. <br \/>Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet den Jahreslohnzettel bis Ende<br \/>Februar einzureichen.  <br \/>Die Lohnsteuer wird berechnet, als h\u00e4tte man das ganze Jahr \u00fcber jeden Monat gleich viel verdient. Hat das Einkommen jedoch geschwankt &#8211; etwa aufgrund eines Jobwechsels, \u00dcberstunden, wechselnde Nebengeb\u00fchren, Sonderzahlungen &#8211; zahlt sich eine ANV in jedem Fall aus.<br \/>Die AVN erfolgt freiwillig. Man kann selbst entscheiden, ob man eine<br \/>Arbeitnehmerinnenveranlagung beim Finanzamt einbringt. Einkommensteuererkl\u00e4rung Die Einkommensteuererkl\u00e4rung in \u00d6sterreich muss von allen Selbstst\u00e4ndigen und Freiberuflerinnen j\u00e4hrlich beim Finanzamt eingereicht werden. <br \/>Auch all jene Arbeitnehmer*innen, wenn sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><strong>Pflichtveranlagung <\/strong><br \/>&#8211; das bedeutet, dass man durch mehrere Eink\u00fcnfte dazu verpflichtet ist eine ANV durchzuf\u00fchren. Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden. Diese Verpflichtung besteht dann, wenn das Gesamteinkommen (pro Jahr) mehr als 12.000 Euro betragen hat und z.B. einer der unten angef\u00fchrten Gr\u00fcnde vorliegt. Die Pflichtveranlagung ist bis 30. April bzw. 30. Juni (bei Online-Erkl\u00e4rungen) des Folgejahres durchzuf\u00fchren. <br \/>Die wichtigsten F\u00e4lle hierf\u00fcr sind: <br \/>\u2713 Andere Eink\u00fcnfte \u00fcberschreiten die Pflichtveranlagungsgrenze von 730 Euro <br \/>\u2713 Im Kalenderjahr haben Sie zumindest zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Eink\u00fcnfte gleichzeitig bezogen <br \/>\u2713 Verschiedene Absetzbetrag wurden zu Unrecht ber\u00fccksichtigt <br \/>\u2713 Wenn ein Freibetragsbescheid bei der Lohnverrechnung ber\u00fccksichtigt wurde Lohnsteuerausgleich lohnt sich <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><strong>Wichtig: <\/strong>zuerst online einen Test-Antrag durchf\u00fchren, um vorab zu berechnen, ob (und wieviel) Geld man zur\u00fcckbekommt. Sollte eine Nachforderung das Ergebnis sein, sollte man f\u00fcr dieses Jahr auf die freiwillige AVN verzichten. So kann man Geld beim Finanzamt sparen! <br \/>Auf FinanzOnline kann man den Lohnsteuerausgleich direkt online durchf\u00fchren. Beantragt werden die Zugangsdaten zum Login unter finanzonline.bmf.gv.at. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">In der Papierform k\u00f6nnen die Formulare beim Finanzamt bestellt werden, oder sie werden ebenfalls in einer Online Version ausgef\u00fcllt, ausgedruckt und auf dem Postweg (eingeschrieben) dem zust\u00e4ndige Finanzamt \u00fcbermittelt. Innerhalb eines Monats nach Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung kann der Antrag beim Finanzamt zur\u00fcckgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheids negativ sein sollte und es sich um einen freiwilligen Antrag gehandelt hat. Handelt es sich um einen Pflichtantrag, so muss die Einkommensteuer nachgezahlt werden. F\u00fcr den Ausgleich der Steuer k\u00f6nnen bei der Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben, Werbungskosten und au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen angegeben und eingebracht werden. Damit wird die Steuer minimiert bzw. zur\u00fcckbezahlt. Da es auch die M\u00f6glichkeit gibt, die Arbeitnehmerveranlagung elektronisch zu \u00fcbermitteln, sind keinerlei Beilagen (beispielsweise Belege f\u00fcr Werbungskosten, Sonderausgaben, au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen) beizuf\u00fcgen, die Unterlagen m\u00fcssen aber 7 Jahre aufbewahrt werden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">Das Finanzamt hat bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag bzw. die Steuererkl\u00e4rung zu bearbeiten. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><strong>was kann abgeschrieben werden<\/strong> <br \/>\u2713 Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag \u2013 Kinderzuschlag <br \/>\u2713 Unterhaltsabsetzbetrag <br \/>\u2713 Mehrkindzuschlag <br \/>\u2713 Bis 2018: Kinderfreibetrag (Kinderabsetzbetrag &#8211; Formular L1k) <br \/>\u2713 Ab 2019: Familienbonus Plus (Formular L1k und L1k-bf) <br \/>\u2713 Pendlerpauschale (wenn nicht schon monatlich geltend gemacht wurde) \u2713 Zusatzbeitrag der Krankenversicherung f\u00fcr mitversicherte Angeh\u00f6rige <br \/>\u2713 Pflichtversicherungsbeitr\u00e4ge aufgrund einer geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung \u2713 Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel) <br \/>\u2713 Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Sonderausgaben <br \/>\u2713 Freibetr\u00e4ge f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen (Krankheit, Behinderung) auch Heilbehelfe, Zahnspangen, Arztrechnungen, Brillen (Formular L1ab) <br \/>\u2713 Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Amtsbescheinigungen und Opferausweise <br \/>\u2713 Spenden <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\">P<strong>endlerpauschale \u00dcberblick<\/strong> <br \/>Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte werden grunds\u00e4tzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter gewissen Voraussetzungen besteht zus\u00e4tzlich ein Anspruch auf das \u201ekleine\u201c oder \u201egro\u00dfe\u201d Pendlerpauschale. Bei Anspruch auf ein Pendlerpauschale steht auch ein Pendlereuro zu. Das Pauschale vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und von dieser wird dann die Steuer neu errechnet. Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte mit &#8222;zwei&#8220; multipliziert wird. <br \/>Das <strong>kleine Pendlerpauschale<\/strong> steht zu, wenn die Ben\u00fctzung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist. <br \/>Entfernung Betrag\/Monat Jahresbetrag <br \/>bei mindestens 20 km bis 40 km 58,00 Euro 696,00 Euro <br \/>bei mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro 1.356,00 Euro <br \/>bei mehr als 60 km 168,00 Euro 2.016,00 Euro <br \/>Das <strong>gro\u00dfe Pendlerpauschale<\/strong> steht zu, wenn die Ben\u00fctzung eines Massenverkehrsmittels nicht zumutbar ist. <br \/>Entfernung Betrag\/Monat Jahresbetrag <br \/>bei mindestens 2 km bis 20 km 31,00 Euro 372,00 Euro <br \/>bei mehr als 20 km bis 40 km 123,00 Euro 1.476,00 Euro <br \/>bei mehr als 40 km bis 60 km 214,00 Euro 2.568,00 Euro <br \/>bei mehr als 60 km 306,00 Euro 3.672,00 Euro <br \/>Zur Ber\u00fccksichtigung des vollen Pendlerpauschales muss der jeweilige Arbeitsweg an mehr als 10 Tagen pro Monat zur\u00fcckgelegt werden. Das Pendlerpauschale steht auch w\u00e4hrend Urlauben und Krankenst\u00e4nden (die sich nicht \u00fcber ein ganzes Kalenderjahr erstrecken) zu. Kein Pendlerpauschale steht bei Karenzurlauben jeglicher Art zu. Wird die Strecke Wohnung-Arbeitsst\u00e4tte zwischen 8 und 10 zehn Tagen im Monat zur\u00fcckgelegt, steht das Pendlerpauschale zu zwei Dritteln zu. Bei 4 bis 7 Tagen zu einem Drittel. W\u00e4hrend des Jahres kann das Pendlerpauschale auch beim Arbeitgeber (in der \u00f6rtlichen Personalstelle) beantragt werden. Unter Verwendung des Pendlerrechners und dem Formular L34EDV. Dann ist die Geltendmachung \u00fcber die AVN nicht mehr m\u00f6glich. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><strong>Wichtig CORONA:<\/strong> <br \/>Bis 30.04.2021 kann das Pendlerpauschale vom Arbeitgeber weiterhin gew\u00e4hrt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen den Weg zwischen<br \/>Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte aufgrund von COVID-19-Kurzarbeit, Telearbeit<br \/>wegen der COVID-19-Krise bzw. Dienstverhinderungen wegen der COVID19-Krise nicht zur\u00fccklegen.<br \/>D.h. nach derzeitigem Stand (J\u00e4nner 2021) wird es auch 2022 noch m\u00f6glich sein, das Pendlerpauschale f\u00fcr 4 Monate abzuschreiben, auch wenn Homeoffice in Anspruch genommen wurde. Falls die Pandemie weiter andauern w\u00fcrde, kann sich diese Zeitspanne auch noch verl\u00e4ngern.   <br \/><strong>Pendlerrechner<\/strong><br \/>Unter https:\/\/www.bmf.gv.at\/pendlerrechner\/ steht der Pendlerrechner zur<br \/>Verf\u00fcgung. Er dient zur Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und<br \/>Arbeitsst\u00e4tte sowie zur Beurteilung, ob die Ben\u00fctzung eines<br \/>Massenbef\u00f6rderungsmittels (\u00f6ffentliches Verkehrsmittel) zumutbar oder unzumutbar ist.<br \/>Basierend auf diesen Ergebnissen ist die H\u00f6he eines etwaig zustehenden<br \/>Pendlerpauschales und Pendlereuros zu ermitteln.<br \/>Der Pendlerrechner ist sowohl im Rahmen der Lohnverrechnung als auch im Zuge der AVN zu verwenden.<br \/><strong>Achtung:<\/strong><br \/>\u2713 viele Mitarbeiterinnen tragen Dienstkleidung, Umziehzeiten werden gew\u00e4hrt, dies muss auch im Pendlerrechner ber\u00fccksichtigt werden, der Dienstbeginn muss dem angepasst werden (nachvollziehbar) \u2713 viele Mitarbeiterinnen arbeiten im Schichtdienst, eine eventuelle \u201eZumut- barkeit\u201c h\u00e4ngt von den Intervallen der \u00f6ffentlichen Verkehrsmittel ab,<br \/>die am Abend (ND) oder an Sonn- und Feiertagen andere sind.<br \/>! daher im Pendlerrechner bei der Eingabe verschiedene Varianten ausprobieren!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><br \/><strong>Werbungskosten \u00dcberblick<\/strong><br \/>Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die objektiv in Zusammenhang mit einer nichtselbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit stehen und die Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen.<br \/>Bestimmte Werbungskosten, wie beispielsweise Pflichtversicherungs-beitr\u00e4ge, Kammerumlagen und Wohnbauf\u00f6rderungsbeitr\u00e4ge, werden vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug automatisch ber\u00fccksichtigt. Das Service-Entgelt f\u00fcr die e-card ist ebenfalls ein Pflichtbeitrag und wird bei der Lohnverrechnung automatisch ber\u00fccksichtigt.<br \/>Prinzipiell m\u00fcssen Werbungskosten durch entsprechende Nachweise (Rechnungen, Fahrtenbuch) belegt werden k\u00f6nnen. Wenn nach Art und H\u00f6he ein Nachweis nicht m\u00f6glich ist, gen\u00fcgt die Glaubhaftmachung.<br \/>Jeder\/m aktiven Arbeitnehmerin steht ein Werbungskostenpauschale in der H\u00f6he von 132 Euro j\u00e4hrlich zu. Dieses Pauschale ist schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird unabh\u00e4ngig davon, ob Werbungskosten anfallen, von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. <br \/>Die folgenden am h\u00e4ufigsten anfallenden Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 Euro j\u00e4hrlich betragen:<br \/>\u2713 Arbeitskleidung (z.B. St\u00fctzschuhe und -str\u00fcmpfe) <br \/>\u2713 Arbeitsmittel und Werkzeuge (z.B. Schreibmaterial, Scheren) <br \/>\u2713 Arbeitszimmer (wenn das Arbeitszimmer nahezu ausschlie\u00dflich beruflich genutzt wird \u2013 anteilige Miet- und Betriebskosten) <br \/>\u2713 Aus- und Fortbildung, Umschulung <br \/>\u2713 Computer (bei beruflicher Verwendung \u2013 wichtig: Homeoffice!) <br \/>\u2713 Doppelte Haushaltsf\u00fchrung und Familienheimfahrten (bei einer Entfernung von mehr als 80km und einer Fahrzeit \u00fcber 1 Stunde und wenn somit eine Wohnung in der N\u00e4he des Arbeitsplatzes ben\u00f6tigt wird, auch Hotelkosten bis 2200,- monatlich) <br \/>\u2713 Fachliteratur (in Printform oder digital, Abos f\u00fcr Fachzeitschriften) <br \/>\u2713 Fahrrad, Fahrtkosten (f\u00fcr berufliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug) \u2713 Fehlgelder (Kassenfehlbetr\u00e4ge, die die Arbeitnehmerinnen dem Arbeitgeber ersetzen muss<br \/>\u2713 Gewerkschaftsbeitr\u00e4ge (werden bei der Gem. Wien bereits direkt bei der<br \/>Lohnverrechnung ber\u00fccksichtigt)<br \/>\u2713 Internet (die Kosten f\u00fcr eine beruflich veranlasste Verwendung eines<br \/>Internetanschlusses sind entsprechend der beruflichen Nutzung absetzbar,<br \/>sofern eine Abgrenzung nicht m\u00f6glich ist, ist die Aufteilung der Kosten zu<br \/>sch\u00e4tzen &#8211; wichtig: Homeoffice)<br \/>\u2713 Reisekosten bei Dienstreisen<br \/>\u2713 Sprachkurse (als Fremdsprache gilt jede von der Muttersprache verschiedene Sprache, gegebenenfalls auch Deutsch)<br \/>\u2713 Studienreisen (beruflich veranlasst)<br \/>\u2713 Telefon, Handy (Kosten f\u00fcr beruflich veranlasste Telefonate sind im<br \/>tats\u00e4chlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar, bei privaten Telefonen (Handys) kann der nachgewiesene oder glaubhaft gemachte beruflich veranlasste Teil an den Anschaffungskosten, Gespr\u00e4chs- und Grundgeb\u00fchren geltend gemacht werden &#8211; wichtig: Homeoffice)<br \/><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><strong>Sonderausgaben \u00dcberblick<\/strong><br \/>Das Einkommensteuergesetz z\u00e4hlt bestimmte private Ausgaben &#8211; wie beispielsweise Spenden oder Kirchenbeitr\u00e4ge &#8211; auf, die steuerlich beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\u2713 wurde ein Vertrag vor dem 1. J\u00e4nner 2016 abgeschlossen, k\u00f6nnen diese<br \/><strong>\u201eTopfsonderausgaben\u201c bis 2020<\/strong> geltend gemacht werden (innerhalb des<br \/>gemeinsamen H\u00f6chstbetrages):<br \/>Versicherungspr\u00e4mien f\u00fcr freiwillige Personenversicherungen, Beitr\u00e4ge zu Pflegeversicherungen,Beitr\u00e4ge zu Pensionskassen,<br \/>Kosten f\u00fcr Wohnraumschaffung oder -sanierung (inkl. Krediten)  <br \/>&#8222;Topfsonderausgaben&#8220; ist die Bezeichnung f\u00fcr die oben genannten<br \/>Absetzungen und sind insgesamt bis zu einem pers\u00f6nlichen H\u00f6chstbetrag von 2.920 Euro j\u00e4hrlich abzugsf\u00e4hig und sind nur mehr bis zum Jahr 2020<br \/>abzugsf\u00e4hig.<br \/><br \/><strong>Unabh\u00e4ngig vom Datum des Vertragsabschlusses und ohne H\u00f6chstgrenze:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">bestimmte Renten (insbesondere Leibrenten)freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung<br \/>und Nachkauf von Versicherungszeiten<br \/>\u2713 Kirchenbeitr\u00e4ge \u2013 bis zu 400 Euro<br \/>\u2713 Steuerberatungskosten sowie Beratungskosten f\u00fcr selbst\u00e4ndige<br \/>Bilanzbuchhalter und Personalverrechner<br \/>\u2713 Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen und an<br \/>Dachverb\u00e4nde zur F\u00f6rderung des Behindertensports<br \/>\u2713 Spenden an humanit\u00e4re Einrichtungen (mildt\u00e4tige Organisationen,<br \/>Entwicklungshilfe- oder Katastrophenhilfeorganisationen<br \/>\u2713 Spenden f\u00fcr Umwelt-, Natur- und Artenschutz<br \/>\u2713 Spenden f\u00fcr beh\u00f6rdlich genehmigte Tierheime<br \/>\u2713 Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverb\u00e4nde<br \/>Beitr\u00e4ge zu Personenversicherungen inkl. Weiterversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Schulzeiten, Selbstversicherung von Angeh\u00f6rigen, Kirchenbeitr\u00e4ge, Wohnraumschaffungs- und Wohnraumsanierungskosten k\u00f6nnen auch dann abgesetzt werden, wenn sie f\u00fcr die nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartnern oder f\u00fcr ein Kind, f\u00fcr das der Kinder oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, geleistet werden.<br \/>Unter die Sonderausgabenbeg\u00fcnstigung fallen nur Personenversicherungen, nicht<br \/>aber Sachversicherungen (z.B. Feuer-, PKW-, Haushaltsversicherung).<br \/>\u2713 H\u00f6herversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, wenn der Antrag vor dem 1. J\u00e4nner 2016 gestellt wurde<br \/>\u2713 Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente<br \/>\u2713 Lebensversicherung auf Ableben<br \/>\u2713 Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde<br \/>\u2713 Pflegeversicherung<br \/>\u2713 Krankenversicherung<br \/>\u2713 Unfallversicherung (einschlie\u00dflich Insassenunfallversicherung)<br \/>\u2713 Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse<br \/>(Hinterbliebenenversorgung)<br \/><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit Ausnahme der Beitr\u00e4ge zu einer freiwilligen H\u00f6herversicherung sind Pr\u00e4mien an alle im EU-Raum ans\u00e4ssigen Versicherungsgesellschaften absetzbar.  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br \/><strong>Negativsteuer<\/strong><br \/>Negativsteuer (auch Sozialversicherungserstattung oder SV-R\u00fcckerstattung genannt)<br \/>ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmer*innen zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen. Sie erhalten die Gutschrift ebenfalls durch Einreichen einer AVN. Die Negativsteuer betrifft vor allem Teilzeitbesch\u00e4ftigte, Lehrlinge, Ferialpraktikantinnen, Pflichtpraktikantinnen und geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte, wenn ein Sozialversicherungsbeitrag geleistet wurde. Freie Dienstnehmer*innen haben keinen Anspruch auf Negativsteuer.<br \/>Ab dem Veranlagungsjahr 2016 umfasst die R\u00fcckerstattung generell 50 Prozent der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, h\u00f6chstens jedoch 400 Euro. Der Erstattungsbetrag erh\u00f6ht sich auf maximal 500 Euro, wenn die Arbeitnehmer*innen Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben. Ab dem Veranlagungsjahr 2015 k\u00f6nnen auch Pensionistinnen von der Negativsteuer<br \/>profitieren. Sie erhalten ab dem Jahr 2016 eine Gutschrift von 50 Prozent der Werbungskosten, h\u00f6chstens jedoch 110 Euro.<br \/><strong>Negativsteuer bei Absetzbetr\u00e4gen<\/strong><br \/>Absetzbetr\u00e4ge, wie z.B. der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag werden, wenn sie aufgrund eines geringen Einkommens bei der laufenden Lohnabrechnung<br \/>nicht oder nicht voll ausgen\u00fctzt werden k\u00f6nnen, vom Finanzamt ausbezahlt.<br \/><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Steuerbuch zum Download f\u00fcr weitere Infos: <\/strong><br \/><strong>Das Steuerbuch (bmf.gv.at)<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AN-Veranlagung oder Einkommenssteuererkl\u00e4rungUnter diesem Begriff verstehen wir landl\u00e4ufig die Arbeitnehmerinnen-veranlagung, aber auch die Einkommenssteuererkl\u00e4rung. Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen zahlen Lohnsteuer, w\u00e4hrend Selbst\u00e4ndige Einkommensteuer bezahlen &#8211; der Steuertarif ist grunds\u00e4tzlich gleich. F\u00fcr Arbeitnehmerinnen gibt es aber zus\u00e4tzliche Absetzbetr\u00e4ge, besondere Steuerbefreiungen und Sonderbestimmungen f\u00fcr die Besteuerung bestimmter &#8222;Sonstiger Bez\u00fcge&#8220;.Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber<\/p>\n","protected":false},"author":840,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_jetpack_newsletter_access":"","_jetpack_dont_email_post_to_subs":false,"_jetpack_newsletter_tier_id":0,"_jetpack_memberships_contains_paywalled_content":false,"_jetpack_feature_clip_id":0,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":"","jetpack_publicize_message":"","jetpack_publicize_feature_enabled":true,"jetpack_social_post_already_shared":true,"jetpack_social_options":{"image_generator_settings":{"template":"highway","default_image_id":0,"font":"","enabled":false},"version":2},"jetpack_post_was_ever_published":false},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1432","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"jetpack_publicize_connections":[],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p8hpOw-n6","publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-09-18 21:27:37","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"category","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1432","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/users\/840"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1432"}],"version-history":[{"count":3,"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1432\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1436,"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1432\/revisions\/1436"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1432"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1432"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/brblog.gewerkschaften-online.at\/kivsmzsued\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1432"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}